Please select your country:
Berufskraftfahrerweiterbildung nach BKrFQG. Das BKrFQG gilt im Grundsatz für alle Kraftfahrer, die auf öffentlichen Straßen eine Fahrt im Güterkraft- oder Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken durchführen, für die ein Führerschein der Klassen C1 C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE erforderlich ist. Für alle Fahrerlaubnisinhaber der Führerscheinklassen C1, C1E, C oder CE, die diese vor dem 10.09.2009 erworben haben, besteht eine sogenannte Besitzstandsregelung, das heißt, diese Personen fallen nicht unter die Nachweispflicht einer Grundqualifikation, jedoch aber unter die Pflicht zur regelmäßigen Weiterbildung.
Diese musste erstmalig bis zum 10.09.2014 (spätestens 2016 bei Angleichung an die Gültigkeit der Fahrerlaubnis) absolviert werden. Die Pflicht zur Weiterbildung besteht ebenso grundsätzlich alle fünf Jahre fortlaufend nach Erwerb der Grundqualifikation, die seit dem 10.09.2009 für alle Neuerwerber der Führerscheinklasse C1, C1E, C oder CE verpflichtend ist.
WIRTSCHAFTLICH FAHREN
VORSCHRIFTEN FÜR DEN GÜTERKRAFTVERKEHR
FAHRSICHERHEIT, GEFAHRENLEHRE UND SICHERHEITSTECHNIK
FAHRER UND IMAGE
LADUNG SICHERN
Sie haben Fragen oder wünschen eine persönliche Beratung? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf! Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
KONTAKT