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Der ADR-Schein für Kraftfahrer, die gefährliche Güter in kennzeichnungspflichtigen Mengen auf öffentlichen Straßen mit Fahrzeugen transportieren. Diese Fahrzeugführer müssen gem. Kapitel 8.2 ADR nicht nur besonders geschult werden, sondern haben regelmäßig alle fünf Jahre eine Auffrischungs-Schulung zu besuchen.
Im ADR-Basiskurs erlernen Sie die für den Gefahrguttransport relevanten Vorschriften kennen und wissen, wie die Gefahrgutvorschriften aufgebaut und anzuwenden sind.
Sie wissen um das von Gefahrgütern ausgehende Gefährdungspotenzial und lernen Maßnahmen zur Überprüfung der Verkehrs- und Betriebssicherheit eines Fahrzeuges kennen.
Sie wissen, wie Fahrzeuge sachgerecht mit Stück- und Schüttgütern beladen und entladen werden und welche Vorschriften für die Durchführung eines Transports zu beachten haben.
Der ADR-Fortbildungskurs vermittelt die Gesetzesänderungen, frischt Kenntnisse auf und sensibilisiert die Fahrzeugführer mit praktischen Unterrichtsteilen für die Befähigung mit praktischen Hilfestellungen für die Tätigkeiten und Pflichten, die im Straßenverkehr vorgeschrieben sind.
ALLGEMEINE VORSCHRIFTEN
ALLGEMEINE GEFAHRENEIGENSCHAFTEN
DOKUMENTATIONEN
BEZETTELUNG UND KENNZEICHNUNG
FAHRZEUG UND BEFÖRDERUNGSARTEN
UMSCHLIESSUNGEN U. AUSRÜSTUNGEN
DURCHFÜHRUNG DER BEFÖRDERUNG
PFLICHTEN, VERANTWORTLICHKEITEN, SANKTIONEN
MASSNAHMEN NACH UNFÄLLEN UND ZWISCHENFÄLLEN
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