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Unser Grundlehrgang zum Umgang mit gefährlichen Abfällen. Die Anzeige- und Erlaubnisverordnung – AbfAEV bestimmt in § 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, dass verantwortliche Personen in Betrieben, die gefährliche Abfälle sammeln, befördern, handeln und makeln über fachliche Kenntnisse verfügen müssen. Dieser staatlich anerkannte Lehrgang vermittelt Ihnen diese Fachkenntnisse. Unsere Experten in Sachen Umwelttechnik informieren Sie eingehend über die einzuhaltenden abfallrechtlichen Vorschriften und unterstützen Sie im betrieblichen Alltag. Nach erfolgreicher Teilnahme am Lehrgang erwerben Sie den Fachkundenachweis gemäß § 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AbfAEV und haben die Gewähr, Ihr Unternehmen optimal dabei zu unterstützen, Abfälle ordnungsgemäß und umweltgerecht zu sammeln, zu befördern, zu handeln und zu makeln.
Teilnehmerkreis:
Personen, die für die Leitung und Beaufsichtigung von Betrieben die gefährliche Abfälle sammeln, befördern, handeln und makeln verantwortlich sind.
Dauer: 4 Tage
Transport / Vermittlung
Allg. Güterkraftverkehrsrecht
Entsorgungsfachbetrieb
Produktverantwortung
Abfalleigenschaften und Charakteristik
Entsorgungsanlagen
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